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Barrierefreiheit

Damit Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen, Suchmaschinen sowie vereinfachte technische Systeme (Textbrowser, PDA etc.) Internetangebote voll verstehen und auswerten können, müssen Grundsätze zur Barrierefreiheit eingehalten werden.

Die wesentlichen Kriterien und Hinweise werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt. Wir kennen die Techniken (Einhaltung von Webstandards, strikte Trennung von Inhalt und Layout, skalierbare Schriftgrößen, logische Strukturen, richtige Positionierung von Elementen etc.) und entwickeln uneingeschränkt nutzbare Online-Plattformen.

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