Neue EU-Kennzeichnungspflichten ab September 2026


Wichtiger Hinweis: Im Netz kursieren aktuell die unterschiedlichesten Auffassungen der Kennzeichnungspflichten. Wir haben unsere Vorgaben aus den Empfehlungen der europäischen Kommission, welche sich jedoch nicht mit der eigentlichen Rechtssprechung decken. Deshalb müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die folgende Beschreibung keiner Rechtsberatung entspricht.


Für viele Onlinehändler steht eine wichtige Änderung an. Ab dem 27. September 2026 greifen neue europäische Vorgaben zur Darstellung von Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien.

Betroffen sind insbesondere Händler, die physische Produkte an Verbraucher innerhalb der Europäischen Union verkaufen. Künftig sollen Kunden noch vor dem Kauf leichter erkennen können, welche gesetzlichen Rechte ihnen zustehen und ob für ein Produkt eine besondere Haltbarkeitsgarantie des Herstellers besteht.

Dafür führt die EU zwei standardisierte Elemente ein: einen harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung sowie das neue GARAN-Label.

Für Shopbetreiber bedeutet das nicht nur eine Anpassung der rechtlichen Informationen. Auch Produktdaten, Produktdetailseiten, Checkout, Warenkorb und Bestellbestätigungen können von den neuen Vorgaben betroffen sein.

Warum wird EU neue Kennzeichnungen einführt?

Die neuen Informationspflichten sollen vor allem eines erreichen: mehr Klarheit für Verbraucher.

Bislang unterscheiden sich Informationen zu Gewährleistung und Garantien teilweise deutlich zwischen Händlern, Produkten und Mitgliedstaaten. Durch einheitliche Darstellungen sollen Kunden ihre Rechte künftig schneller erkennen und Angebote leichter vergleichen können.

Rechtsgrundlage sind die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 sowie die Richtlinie (EU) 2024/825. Die Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026. Eine zusätzliche Übergangsfrist ist nach den im Ausgangstext genannten Regelungen nicht vorgesehen.

Onlinehändler sollten sich deshalb rechtzeitig mit der Umsetzung beschäftigen.

Welche Shops müssen handeln?

Im Fokus stehen Händler, die physische Waren im B2C-Geschäft innerhalb der Europäischen Union verkaufen. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft (B2B-Geschäft), ist grundsätzlich nicht in gleicher Weise betroffen.

Die Vorschriften gelten sowohl im stationären Handel als auch online. Für E-Commerce-Unternehmen entstehen jedoch besondere Anforderungen, weil die vorgeschriebenen Informationen an mehreren Stellen innerhalb der Customer Journey verfügbar sein müssen.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Produktdetailseiten,
  • Warenkorb,
  • Checkout,
  • Bestellbestätigungsseite,
  • Bestellbestätigung per E-Mail.

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Für die praktische Umsetzung ist zunächst eine klare Unterscheidung wichtig. Die neuen Vorgaben betreffen zwei unterschiedliche Bereiche, die im Alltag häufig miteinander vermischt werden: die gesetzliche Gewährleistung und eine freiwillige Herstellergarantie.

Genau deshalb gibt es künftig auch zwei unterschiedliche Kennzeichnungselemente.

Der gesetzliche Gewährleistungshinweis

Der harmonisierte Gewährleistungshinweis informiert Kunden über ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln an einer gekauften Ware. Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie anbietet.

Der Hinweis ist deshalb grundsätzlich für den B2C-Verkauf physischer Produkte relevant und nicht an einzelne Produkteigenschaften gekoppelt.

Die Gestaltung wird auf europäischer Ebene vorgegeben. Händler sollen den Hinweis nicht selbst umformulieren oder gestalterisch frei interpretieren, sondern die vorgesehene Fassung in der jeweiligen Sprache verwenden.

Im Onlinehandel soll der Hinweis insbesondere verfügbar sein, bevor der Kunde seine Bestellung verbindlich abgibt. Darüber hinaus muss er auch im Zusammenhang mit der Bestellbestätigung berücksichtigt werden.

Das GARAN-Label für bestimmte Herstellergarantien

Anders funktioniert das GARAN-Label – es wird nicht pauschal für jedes Produkt benötigt. Stattdessen kommt es nur dann ins Spiel, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach den beschriebenen Vorgaben ist das Label relevant, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware kostenlos eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet und die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Damit ist das GARAN-Label immer produktbezogen.

Es enthält insbesondere:

  • die Marke beziehungsweise den Hersteller,
  • die Modellkennung,
  • die Dauer der Garantie.

Die Garantiedauer wird in Jahren beziehungsweise halben Jahren ausgewiesen.

Zusätzlich enthält das Label einen fest vorgesehenen QR-Code, über den Verbraucher weitere Informationen zu ihren Rechten abrufen können.

Ein Vorteil für international tätige Händler: Das GARAN-Label ist sprachneutral gestaltet. Die relevanten Sprachinformationen sind bereits Bestandteil der standardisierten Kennzeichnung.

Shopware integriert die Labels in den Core

Mit dem gestrigen Release von Shopware 6.7.14 hat Shopware die neuen Anforderungen direkt über den Core bereitgestellt. Dieses betrifft sowohl den gesetzlichen Gewährleistungshinweis als auch das GARAN-Label.

Die Integration steht somit in allen Plänen inkl. Community Edition für Shopbetreiber zur Verfügung.

Integration vom Gewährleistungshinweis

Im Checkout ergänzt Shopware auf der Bestellbestätigungsseite die vorhandenen Informationen um einen Verweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Kunde kann den vollständigen Hinweis über ein Modal beziehungsweise Dialogfenster aufrufen.


Händler können die Funktion in den Einstellungen aktivieren oder deaktivieren. Darüber hinaus sind unterschiedliche Einstellungen für einzelne Verkaufskanäle möglich.

Integration vom GARAN-Label

Für die Verwaltung des GARAN-Labels hat Shopware die Produktdaten um eigene Garantieinformationen erweitert.

Händler können dort unter anderem die Dauer der Herstellergarantie hinterlegen und festlegen, ob das Label in der Storefront dargestellt werden soll. Auf dem Label wird die Laufzeit anschließend als Anzahl der Jahre dargestellt.

Die Einstellungen unterstützen außerdem die Variantenvererbung. Garantieangaben können somit vom Hauptprodukt auf Varianten übernommen und bei Bedarf individuell überschrieben werden.

Welche Produktdaten müssen im Shopware hinterlegt sein?

Das GARAN-Label wird nicht ausschließlich aus den neu hinterlegten Garantieinformationen erzeugt. Shopware verwendet auch bereits vorhandene Produktdaten.

Die Marke beziehungsweise der Produzent wird aus dem beim Produkt hinterlegten Hersteller übernommen. Für die Modellkennung greift Shopware auf die Herstellerproduktnummer zurück. Damit das Label technisch angezeigt werden kann, müssen deshalb mehrere Angaben vollständig vorhanden sein:

  • Die Anzeige des GARAN-Labels muss aktiviert sein.
  • Eine gültige Garantiedauer von mehr als 24 Monaten muss hinterlegt sein.
  • Das Produkt benötigt einen zugeordneten Hersteller.
  • Eine Herstellerproduktnummer muss vorhanden sein.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird das Label nicht ausgegeben.

Wo erscheint das GARAN-Label im Shop?

In der Storefront erscheint das Label auf der Produktdetailseite zunächst in einer kompakten Form unterhalb der Buy Box. Durch Anklicken kann der Kunde die vollständige Darstellung öffnen.

Dort werden die konkreten Garantieinformationen wie Marke, Modellkennung und Garantiedauer angezeigt.

Zusätzlich taucht das GARAN-Label an weiteren Stellen innerhalb des Bestellprozesses auftauchen, beispielsweise:

  • beim betreffenden Artikel im Warenkorb,
  • auf der Bestellbestätigungsseite,
  • in der Bestellbestätigung per E-Mail.

Damit begleitet die Garantieinformation den Kunden nicht nur auf der Produktseite, sondern auch während und nach dem Kaufabschluss.

Was heißt das konkret für deinen Shop?

Du solltest prüfen, ob die Integration von Gewährleistungslabel oder GARAN-Label notwendig sind. Nutze dazu gern die oben aufgeführte Entscheidungsmatrix. Detailierte Informationen findest Du außerdem auf den Seiten der Europäischen Commision.

Falls Du betreffen bist, solltest Du auch handeln und dafür sorgen, dass Dein Shop entsprechend erweitert wird. Für Shopware 5 – Systeme steht z.B. ein Drittanbieter-Plugin zur Verfügung.

Du hast noch weitere Fragen oder benötigst Unterstützung bei der Integration? – dann kontaktiere uns gerne.

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