DSGVO Datenschutzgesetz

Aufgepasst! – Änderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018

Ab dem 25. Mai 2018 wird es neue Regeln in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geben. Daher müssen alle Betreiber einer Webseite neue Datenschutzerklärungen bereitstellen. Denn die neue Verordnung betrifft nicht nur Shops und Unternehmenswebsites, sondern auch Newsletter, Werbemails, Werbung auf Facebook und vieles mehr. Was genau sich ändern wird und wie die neue Datenschutzerklärung aussehen soll, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was erwartet uns 2018 zum Thema Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorschriften und einheitliche Regeln für die Verarbeitung, Speicherung und Wiedergabe personenbezogener Daten durch private Unternehmen und Behörden. Hauptziel ist vor allem die Einheitlichkeit des Datenschutzes in sämtlichen Mitgliedsstaaten.
Folgendes ändert sich also in Sachen Datenschutz: Der Kunde hat durch die neue DSGVO erweiterte Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Löschung, Auskunft und Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten. Nutzer mussten bislang der Verarbeitung ihrer Daten nur aktiv widersprechen. Ab Mai 2018 ist jegliche Art dieser Verarbeitung verboten. Nutzer müssen nun aktiv der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen.
Neu ist auch die Meldepflicht, die in der DSGVO Einzug hält. Diese besagt, dass bei Verlust oder Kompromittierung der IT-Systeme, die zuständige Behörde innerhalb der gesetzten Fristen informiert werden muss.

Ab dem Inkrafttreten der neuen DSGVO werden Datenschutzverstöße verstärkt bestraft. Das Bußgeld kann bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes (bis zu 20 Millionen EUR) liegen. Außerdem kann es zu Abmahnungen und Gerichtsverfahren bei fehlerhaften oder veralteten Datenschutzerklärungen kommen.
Auch Jugendliche sollen mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung verstärkt im Internet geschützt werden. Dies soll vor allem durch jugendgerechte Texte und Informationen umgesetzt werden. Außerdem ist erst ab dem 16. Lebensjahr eine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten rechtsgültig.
Weiterhin ist es erforderlich, dass Auftraggeber mit ihren Auftragnehmern einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) abschließen, um die Weitergabe der Daten und das Interesse des Datenschutzes der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Wie muss eine Datenschutzerklärung ab Mai 2018 aufgebaut sein?

Zu allererst ist es wichtig, dass der Datenschutzhinweis an die neue DSGVO angepasst wird. Das bedeutet, dass zusätzliche Informationen hinterlegt werden müssen, wie zum Beispiel die Rechtsgrundlage der Datenerhebung, der Zweck und die Speicherfristen. Des Weiteren muss der Kunde auf seine Rechte hingewiesen werden. Außerdem muss der Datenschutzhinweis von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein. Bei Eingabe von Formularen muss der Datenschutzhinweis vom Kunden bestätigt werden.
Für einen gesetzeskonformen Text empfehlen wir Ihnen die Prüfung durch Rechtsexperten, wie zum Beispiel SPIRIT LEGAL LLP.

Wie wirkt sich die EU-Datenschutz-Grundverordnung auf E-Mail Marketing aus?

Im Bereich des E-Mail Marketing wird es mit der DSGVO nur kleine Änderungen geben. Die Datenschutz-Grundverordnung liefert einen Interpretations-Spielraum für die einzelnen Länder. Vom deutschen Gesetzgeber wurde dieser für eine Neuauflage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auch genutzt. Das Double-Opt-In-Verfahren (DOI) besitzt nach wie vor seine Gültigkeit und Erfordernis.

Keine Sorge – wir helfen Ihnen gerne

Falls Ihre TYPO3-Webseite unter allen powermail-Formularen eine Checkbox benötigt, wo der Nutzer Ihrer Datenschzuerklärung zustimmt, haben wir hierfür eine kleine Erweiterung geschrieben namens cs_powermail_dsgvo.

Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich eine rechtliche Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Gerne pflegen wir diese dann auf Ihrer Webseite ein. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema „Änderungen der EU-Datenschutzverordnung“ haben, stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

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