Cookie Hinweis: Pflicht oder einfach nur Lecker?
„Achtung diese Website verwendet Cookies!“ So oder so ähnlich wurden Sie vielleicht schon auf Cookies hingewiesen. Doch wozu werden die Kekse verwendet und braucht man diese?
Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Dateien, in denen Informationen im Browser zwischengespeichert werden. Sie „leben“ einen gewissen Zeitraum und werden danach gelöscht. Während dieses Zeitraums können Daten über den Besucher der Seite in den Cookies gespeichert werden. Solche Informationen können Artikel im Warenkorb eines Online-Shops sein. Beim Verlassen der Seite wird dank des Cookies der Inhalt des Warenkorbs übernommen.
Allgemein können Cookies in technisch notwendige und in Cookies, die sonstige Informationen speichern, unterteilt werden. Unter die technisch notwendigen fallen Cookies, die den Warenkorb eines Shops betreffen oder Login-Daten des Besuchers speichern. Ohne diese fallen wichtige Funktionen der Website aus. Andere Cookies können Werbe oder Tracking Cookies sein. Eine Website kann auch ohne diese funktionieren. Sie können beispielsweise Werbung auf einen Nutzer individuell anpassen oder Informationen über das Surfverhalten übermitteln.
Das beinhaltet die EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie von 2009 betrifft die nicht notwendigen Cookies. Es muss dem Nutzer der Website bekanntgemacht werden, dass diese Seite Cookies verwendet und das noch bevor der erste Cookie gesetzt wird. Dieser Hinweis muss Informationen über die gesetzten Cookies beinhalten, sowie einen Link zur Datenschutzerklärung und einen Einwilligungsbutton.
Deutschland hat die EU-Richtlinie über Cookies bisher noch nicht direkt umgesetzt. Eine EU-Richtlinie kann jedes Land anders umsetzen. Es wird ihnen so ein gewisser Spielraum gelassen. Einige Länder haben die Richtlinie in ihr nationales Recht übernommen, aber die Bundesregierung verwies hier auf das TMG §15 Abs.3 (Telemediengesetz). Hier wird auch auf den Umgang mit Cookies eingegangen. Da Uneinigkeit herrscht, ob das TMG oder die EU-Richtlinie nun in Deutschland als Gesetzesgrundlage gilt, ist die Situation uneindeutig.
Wie wird nun mit Cookies umgegangen?
Wenn der Nutzer vor dem ersten Cookie die Information bekommt, dass Cookies genutzt werden und er dann zustimmen kann, spricht man von der „Opt-In“-Lösung. Hinweise, die den Nutzer nur darauf hinweisen, dass es möglich ist Cookies zu widersprechen, nennt man „Opt-Out“. Am Sichersten ist die Variante, dem Nutzer beim ersten Besuch der Seite einen Hinweis zu zeigen, der auf Cookies innerhalb der Seite aufmerksam macht, auf die Datenschutzerklärung hinweist und dem Nutzer die Chance gibt einzuwilligen.
Dies war nur ein kleiner Einblick in die Welt der Kekse. Wenn wir Sie auf den Geschmack gebracht haben und Sie weitere Informationen oder Hilfe bei der Umsetzung benötigen, dann Kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.