Barrierefreiheit –
Was kommt auf uns zu?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Datum müssen u. a. alle in den Verkehr gebrachten Webseiten und Apps barrierefrei sein. Das BFSG betrifft Hersteller und Händler von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungen im B2C Bereich. Hiervon ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und deren Jahresumsatz bei höchstens 2 Millionen EUR liegt bzw. mit einer Jahresbilanzsumme von 2 Millionen EUR.
Eigenschaften barrierefreier Seiten
Nachfolgend geben wir einen kleinen Einblick, welche Eigenschaften eine barrierefreie Seite u. a. bereithalten sollte:
Tastaturbedienung/ Fokus/ Touch
Alle Bereiche der Webseite müssen mittels Tastaturbedienung erreichbar und der Fokus stets gut erkennbar sowie einheitlich dargestellt sein. In der mobilen Anwendung sollen anklickbare Elemente im besten Fall so gestaltet sein, sodass Nutzende die gewünschten Felder problemlos ansteuern können.
Farben/ Kontrast/ Zoom/ Schriftgröße
Benachbarte Farben, vor allem bei Schriften zum Hintergrund, müssen ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen. Sollte dies aufgrund des Corporate Designs bzw. der Hausfarben nicht gegeben sein, wird alternativ ein Kontrastschalter angeboten, welcher eine kontrastreiche Variante der Webseite anzeigt.
Medien: Bilder/ Videos/ Audio
Bilder und Medien sollten immer mit einem Alternativ-Text versehen werden, um auch seheingeschränkten Besucherinnen und Besuchern des Webauftritts deren Inhalt mittels Screenreader zu erschließen. Dies gilt in gleicher Weise für Video- und Audioangebote, welche mithilfe von Untertitel zugänglich gemacht werden. Automatisch ablaufende Animationen, Videos und Audioaufnahmen müssen mit der Maus und Tastatur abschaltbar sein.
Aufbau/ Struktur
Eine barrierefreie Webseite zeichnet sich durch eine saubere und semantisch korrekte Programmierung aus, die die Navigation und Bedienung mit Tastatur und Screenreader optimal unterstützt. Nur durch klare Strukturen und die richtige Verwendung von HTML-Elementen, wie z. B. Tabellen, Listen uvm., wird gewährleistet, dass alle Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich und verständlich sind.
Overlay-Tools
Zusätzlich zu einem gut programmierten Webauftritt ist der Einsatz eines Overlay-Tools grundsätzlich möglich, meist jedoch nicht notwendig. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) veröffentlichte hierzu eine Einschätzung. In dieser kommen die Experten zu dem Schluss, dass aktuell eingesetzte Overlay-Tools nicht in der Lage sind, eine Webseite, welche Barrieren aufweist, vollständig barrierefrei darzustellen. Auch wenn die angebotenen Tools die bereits vorhandene Barrierefreiheit in expliziten Punkten verbessern können, führen Sie mitunter zu neuen Barrieren durch deren nicht barrierefreie Verwendung.
Unsere Expertise für Ihr Projekt
Wir befinden uns als Agentur seit geraumer Zeit im regen Austausch mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen in seiner Funktion als Ansprechpartner und Überwachungsstelle für öffentlicher Stellen des Bundeslandes Sachsen rund um das Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025. Unsere Entwickler setzen sich seit Jahren mit den wachsenden Anforderungen an eine barrierefreie Web-Umgebung auseinander, sodass wir unseren Kunden mit Expertise und maßgeschneiderten Strategien rund um das Thema Barrierefreiheit zur Seite stehen können.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu Ihrem Webauftritt haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gern geben wir Ihnen eine kurze Einschätzung zum aktuellen Stand Ihrer Internetpräsenz. Gemeinsam ermitteln wir bestehenden Handlungsbedarf und Lösungsansätze.
Ihr clickstorm Team