Mehrere mit Buchstaben bedruckte Würfel ergeben das Wort Barrierefreiheit.

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz |
Was kommt auf uns zu?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet das: Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Angebote müssen künftig so gestaltet sein, dass sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Bin ich betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C) anbieten. Betroffen sind insbesondere:

  • Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Computern, Smartphones, Tablets, E-Book-Readern, Routern, Fernsehgeräten mit Internetzugang sowie Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten).
  • Dienstleister, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, darunter:
    • Telekommunikationsdienste (z. B. Internetzugang, Telefonie)
    • Bankdienstleistungen für Verbraucher (z. B. Online-Banking)
    • E-Books und hierfür bestimmte Software
    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops, Vertragsabschlüsse über Websites oder Apps)
    • Digitale Angebote im Fernverkehr, z. B.:
      • Webseiten zur Ticketbuchung
      • Mobile Apps für Fahrkarten
      • Elektronische Tickets und Terminals
      • Reiseinformationen in Echtzeit auf interaktiven Displays
      • Personenbeförderungsdienste (z. B. Ticketbuchungssysteme)
  • Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sofern sie:
    • weniger als 10 Beschäftigte haben und
    • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar unter das BFSG fällt, lohnt sich die barrierefreie Gestaltung Ihrer digitalen Angebote. Sie verbessert nicht nur die Nutzererfahrung (UX) für alle Besuchenden, sondern bringt auch klare Vorteile für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit sich. Barrierefreiheit ist damit nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein wirtschaftliches und strategisches Thema.

Tipp: Lassen Sie im Zweifel durch rechtlichen Rat prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist. So sind Sie auf der sicheren Seite und können rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Um festzustellen, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist, können Sie den kostenlosen und interaktiven BFSG-Check nutzen. Dieser Selbsttest hilft dabei, den Anwendungsbereich des Gesetzes für Ihr Unternehmen zu prüfen.

Eigenschaften barrierefreier Seiten

Nachfolgend geben wir einen kleinen Einblick, welche Eigenschaften eine barrierefreie Seite u. a. bereithalten sollte:

Tastaturbedienung/ Fokus/ Touch

Alle Bereiche der Webseite müssen mittels Tastaturbedienung erreichbar und der Fokus stets gut erkennbar sowie einheitlich dargestellt sein. In der mobilen Anwendung sollen anklickbare Elemente im besten Fall so gestaltet sein, dass Nutzende die gewünschten Felder problemlos ansteuern können.

Farben/ Kontrast/ Zoom/ Schriftgröße

Benachbarte Farben, vor allem bei Schriften zum Hintergrund, müssen ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen. Sollte dies aufgrund des Corporate Designs bzw. der Hausfarben nicht gegeben sein, wird alternativ ein Kontrastschalter angeboten, welcher eine kontrastreiche Variante der Webseite anzeigt.

Medien: Bilder/ Videos/ Audio

Bilder und Medien sollten immer mit einem Alternativ-Text versehen werden, um auch seheingeschränkten Besucherinnen und Besuchern des Webauftritts deren Inhalt mittels Screenreader zu erschließen. Dies gilt in gleicher Weise für Video- und Audioangebote, welche mithilfe von Untertitel zugänglich gemacht werden. Automatisch ablaufende Animationen, Videos und Audioaufnahmen müssen mit der Maus und Tastatur abschaltbar sein.

Aufbau/ Struktur

Eine barrierefreie Webseite zeichnet sich durch eine saubere und semantisch korrekte Programmierung aus, die die Navigation und Bedienung mit Tastatur und Screenreader optimal unterstützt. Nur durch klare Strukturen und die richtige Verwendung von HTML-Elementen, wie z. B. Tabellen, Listen uvm., wird gewährleistet, dass alle Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich und verständlich sind.

Und vieles mehr

Das sind nur einige Kriterien. Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote sind in der europäische Norm EN 301 549 festgelegt. Diese Norm verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Für die Umsetzung des BFSG ist insbesondere die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA relevant.

Für weitere Informationen eigenen sich die Checkliste für den WCAG von bsfg-gesetz.de sowie der BITV-Test.

Obwohl die WCAG 2.2 im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, ist für die gesetzliche Umsetzung des BFSG derzeit die WCAG 2.1 maßgeblich. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bereits an den erweiterten Anforderungen der WCAG 2.2 zu orientieren, um zukünftige Anpassungen zu erleichtern und eine noch bessere Nutzererfahrung zu bieten.

Overlay-Tools

Zusätzlich zu einem gut programmierten Webauftritt ist der Einsatz eines Overlay-Tools grundsätzlich möglich, meist jedoch nicht notwendig. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) veröffentlichte hierzu eine Einschätzung. In dieser kommen die Experten zu dem Schluss, dass aktuell eingesetzte Overlay-Tools nicht in der Lage sind, eine Webseite, welche Barrieren aufweist, vollständig barrierefrei darzustellen. Auch wenn die angebotenen Tools die bereits vorhandene Barrierefreiheit in expliziten Punkten verbessern können, führen Sie mitunter zu neuen Barrieren durch deren nicht barrierefreie Verwendung.

Unsere Expertise für Ihr Projekt

Wir befinden uns als Agentur seit längerer Zeit im Austausch mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen, welches uns mit seinem Wissen und Erfahrungsschatz bei Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit unterstützt. Unsere Entwickler setzen sich seit Jahren mit den wachsenden Anforderungen an eine barrierefreie Web-Umgebung auseinander, sodass wir unseren Kunden mit Expertise und maßgeschneiderten Strategien rund um das Thema Barrierefreiheit zur Seite stehen können.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu Ihrem Webauftritt haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gern geben wir Ihnen eine kurze Einschätzung zum aktuellen Stand Ihrer Internetpräsenz. Gemeinsam ermitteln wir bestehenden Handlungsbedarf und Lösungsansätze.

Ihr clickstorm Team

Kommentar hinzufügen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert