Strandfoto mit großem KI-Etikett als Symbol für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

KI-Inhalte kennzeichnen: Pflichten für Websites 2026

KI schreibt Produktbeschreibungen, erstellt Headerbilder und unterstützt bei Blogbeiträgen. Doch muss neben solchen Inhalten immer stehen: „Dieser Inhalt wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt“?

Nein, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gibt es nicht. Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Acts. Für Websites sind vor allem zwei Fälle relevant: täuschend echte Bild-, Video- oder Audioinhalte sowie bestimmte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Entscheidend ist deshalb, welche Inhalte du veröffentlichst, wie sie wirken und ob bei Texten eine menschliche Prüfung mit klarer redaktioneller Verantwortung stattgefunden hat.

Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?

Bei den Fristen musst du zwei unterschiedliche Pflichten auseinanderhalten:

  • Seit dem 2. August 2026: Wer KI-Systeme verwendet und damit kennzeichnungspflichtige Inhalte veröffentlicht, muss deren künstlichen Ursprung offenlegen.
  • Bis zum 2. Dezember 2026: Für Anbieter bestimmter KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben. Dazu können beispielsweise Herkunftsinformationen in den Dateien gehören.

Die Dezemberfrist ist kein allgemeiner Aufschub für Hinweise auf deiner Website. Die technische Markierung durch den KI-Anbieter und deine Offenlegung gegenüber Website-Besuchern sind unterschiedliche Anforderungen.

Muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?

Nein. Die besondere Pflicht betrifft KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu können etwa Politik, öffentliche Gesundheit oder gesellschaftlich relevante Rechtsfragen gehören.

Eine gewöhnliche Produktbeschreibung fällt nicht allein deshalb darunter, weil sie öffentlich auf einer Website steht. Ebenso gilt: Ein ungeprüfter KI-Text ist nicht automatisch kennzeichnungspflichtig. Auch sein Thema und Veröffentlichungszweck sind entscheidend.

Die Ausnahme: menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung

Auch bei Themen von öffentlichem Interesse entfällt die Kennzeichnungspflicht für den Text, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Inhalt wurde menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert.
  2. Eine Person oder Organisation trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.

Für die Praxis bedeutet das: Fakten, Quellen und Aussagen prüfen, Fehler korrigieren und die Veröffentlichung bewusst freigeben. Nur Rechtschreibfehler zu verbessern oder auf „Veröffentlichen“ zu klicken, ist dafür kein verlässlicher Prüfprozess.

Beispiel: Eine KI erstellt einen Beitrag über neue gesetzliche Anforderungen. Eine fachkundige Person kontrolliert die Aussagen und Quellen, überarbeitet den Text und gibt ihn unter klar geregelter redaktioneller Verantwortung frei. Für diesen Text greift die Ausnahme nach Artikel 50 Absatz 4.

Was gilt für KI-Bilder, Videos und Audio?

Hier kommt es insbesondere darauf an, ob ein Deepfake vorliegt: ein KI-generierter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise echt oder wahrheitsgemäß erscheint. Grundlage ist die Definition in Artikel 3 Nummer 60.

Typische Beispiele verdeutlichen den Unterschied:

  • Offensichtlich künstliche Illustration: Ein futuristisches Fantasiemotiv im Blog ist grundsätzlich nicht allein wegen seiner KI-Erstellung als Deepfake zu kennzeichnen. Für das folgende Fantasiebild besteht keine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4.
    Ein gezeichneter Roboter gießt riesige Blumen auf einer schwebenden Insel zwischen Wolken.
  • Täuschend echtes Veranstaltungsfoto: Eine reale Person wird bei einer Veranstaltung gezeigt, an der sie nie teilgenommen hat. Hier ist der künstliche Ursprung offenzulegen. So war unser Team (leider) nicht wirklich am Strand.

    KI-manipuliertes clickstorm Teamfoto: Hintergrund und Gesichtsausdrücke wurden verändert. Die Aufnahme am Palmenstrand hat so nicht stattgefunden.

    KI-manipuliert

  • Manipulierte Stimme oder Videoaufnahme: Eine Person scheint etwas zu sagen, das sie nie gesagt hat. Auch das kann ein kennzeichnungspflichtiger Deepfake sein.

Die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte gilt nicht für Deepfakes. Ein geprüftes KI-Bild wird dadurch also nicht automatisch von der Kennzeichnungspflicht befreit.

Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gibt es eine Erleichterung: Die Offenlegung darf so gestaltet sein, dass sie die Darstellung oder den Genuss des Werkes nicht beeinträchtigt. Eine pauschale Befreiung ist das nicht.

Wie kennzeichnest du KI-Inhalte richtig?

Ein erforderlicher Hinweis muss klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts zur Verfügung stehen. Ein versteckter Eintrag im Impressum oder ausschließlich in Dateimetadaten erfüllt diesen Zweck nicht.

Für die Umsetzung auf deiner Website bieten sich beispielsweise folgende Hinweise an:

  • Am Textanfang: „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • Direkt am Bild: „KI-generiertes Bild – keine authentische Aufnahme.“
  • Bei einer Manipulation: „Dieses Video wurde mithilfe künstlicher Intelligenz verändert.“

Wähle die Formulierung passend zum tatsächlichen KI-Einsatz. Ein vager Hinweis wie „KI-unterstützt“ erklärt bei einem vollständig künstlichen Foto zu wenig.

Barrierefreiheit gehört dazu

Artikel 50 verlangt ausdrücklich, die geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Für deine Website heißt das praktisch:

  • Stelle den Hinweis als lesbaren Text bereit, nicht ausschließlich als Symbol oder Farbe.
  • Achte auf ausreichenden Kontrast und eine gut lesbare Darstellung.
  • Sorge dafür, dass auch Screenreader den Hinweis erfassen können.
  • Verstecke ihn nicht ausschließlich in einem Tooltip oder im Alt-Text eines Bildes.

Bei Videos und Audio sollte der Hinweis ebenfalls zum Medium passen und barrierefrei zugänglich sein. Weitere praktische Hinweise findest du in unserem Beitrag über barrierefreie Inhalte im CMS.

Schnellcheck: Muss ich meinen KI-Inhalt kennzeichnen?

Prüfe Texte und zugehörige Medien getrennt. Ein redaktionell geprüfter Artikel kann beispielsweise trotzdem ein kennzeichnungspflichtiges KI-Bild enthalten.

Bei Texten

1. Wurde der Text mit KI erzeugt oder inhaltlich verändert?

Wenn nein, besteht keine KI-Kennzeichnungspflicht für diesen Text. Wenn ja, weiter zu Frage 2.

2. Soll der Text die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informieren?

Wenn nein, greift diese Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 nicht. Wenn ja, weiter zu Frage 3.

3. Wurde der Text menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert und ist die redaktionelle Verantwortung geregelt?

Wenn ja, greift die Ausnahme. Wenn nein, musst du den künstlichen Ursprung offenlegen.

Bei Bildern, Videos und Audio

1. Wurde der Inhalt mit KI erzeugt oder manipuliert?

Wenn ja, prüfe, ob er als authentische Darstellung missverstanden werden kann und damit einen Deepfake darstellt.

2. Ähnelt er existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen und erscheint fälschlicherweise echt oder wahrheitsgemäß?
Dann liegt ein Deepfake vor und grundsätzlich ist eine Offenlegung erforderlich. Eine offensichtlich künstliche Illustration löst diese Pflicht nicht allein wegen ihrer KI-Erstellung aus.

3. Ist der Deepfake Teil eines offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werkes?

Dann kannst du die Form der Offenlegung an das Werk anpassen. Lass den Hinweis nicht pauschal weg.

Diese Entscheidungshilfe betrifft die inhaltlichen Offenlegungspflichten nach Artikel 50 Absatz 4. Andere Anforderungen bleiben davon unberührt.

Ablaufplan zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: Prüfung von Texten auf öffentliches Interesse und redaktionelle Kontrolle sowie von Bildern, Videos und Audio auf Deepfakes.

Vereinfachter Schnellcheck zu Artikel 50 Absatz 4 des AI Acts. Texte und Medien getrennt prüfen. Andere rechtliche Pflichten bleiben unberührt.

Die Regeln im Video erklärt

Das folgende Video des Mittelstand-Digital Zentrums Berlin fasst die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten noch einmal gut zusammen.

Info Icon

Dieses Video wird über eine externe Plattform (YouTube) gehostet. Das Laden bedarf der Zustimmung unserer Datenschutzbestimmungen.

Einstellung vornehmen

Checkliste für deine Redaktion

Damit die Prüfung im Website-Alltag funktioniert, empfehlen wir einen festen Freigabeprozess:

  • KI-Einsatz erfassen: Welche Texte und Medien wurden mit KI erstellt oder verändert?
  • Inhalte prüfen: Stimmen Fakten, Quellen und dargestellte Zusammenhänge?
  • Verantwortung festlegen: Wer prüft und wer gibt die Veröffentlichung frei?
  • Kennzeichnung entscheiden: Text und Medien jeweils gesondert bewerten.
  • Hinweise kontrollieren: Sind sie unmittelbar wahrnehmbar, verständlich und barrierefrei zugänglich?
  • Freigabe dokumentieren: Die Entscheidung kurz im CMS oder im Redaktionsprozess festhalten.

Nutzt deine Website außerdem einen KI-Chatbot?

Dann sollten Besucher spätestens beim Einstieg erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Artikel 50 enthält dafür eine eigene Transparenzpflicht für Anbieter solcher Systeme, sofern der KI-Charakter nicht bereits offensichtlich ist. Ein Hinweis wie „Du chattest mit unserem KI-Assistenten“ schafft Klarheit.

Fazit

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Acts auch für bestimmte KI-generierte Inhalte. Eine pauschale Regel nach dem Motto „KI benutzt = Kennzeichnung erforderlich“ gibt es jedoch nicht.

Besonders relevant sind zwei Fälle: Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, bei denen die Ausnahme für menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung nicht greift.

Für Website-Betreiber empfiehlt sich deshalb weniger ein pauschales KI-Label als ein klar definierter redaktioneller Prozess: KI-Einsatz einordnen, Inhalte prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und dort transparent kennzeichnen, wo der AI Act dies tatsächlich verlangt.

Was du tun kannst, damit deine Webseite von der KI gefunden wird, erfährst du in unserem Beitrag: KI SEO (GEO). Hast du Fragen oder Anmerkungen zum Beitrag? Lass es uns gerne in den Kommentaren wissen.

Stand: 1. Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Anforderungen des EU AI Acts und stellt keine Rechtsberatung dar.

Kommentar hinzufügen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert